Guest User
October 3, 2021
Wie schon oft haben wir gestern im Hospitz Halt gemacht um zu essen. Wir bestellten Brasato di Manzo, jedoch mit Safran-Risotto anstelle der Polenta. Safran-Risotto ist als Beilage zu Ossobuco ebenfalls auf der Speisekarte. Vom Servicepersonal wurden wir freundlich auf den in der Speisekarte vermerkten Zuschlag für Beilagenwechsel von CHF 3 pro Person aufmerksam gemacht. Kurz darauf informierte die Serviceperson, dass der Küchenchef den Safran-Risotto als Beilage nur zum Preis von CHF 21 (Preis entspricht in etwa dem Preis für Safran-Risotto als Hauptgang) geben werde. Auch eine nochmalige Intervention des Servicepersonals beim Küchenchef führte nicht zu einer anderen Haltung; Rösti könne aber zum normalen Zuschlag von CHF 3 bestellt werden! Das Servicepersonal war stets freundlich und entschuldigte sich für das krasse Fehlverhalten des Küchenchefs. Dass dann der Brasato seinem Namen auch noch in keiner Weise gerecht wurde, passte zur offensichtlichen Lustlosigkeit des Küchenchefs. Der Brasato, welcher eigentlich mit der Gabel zerteilt werden können sollte, war zäh und sehr hart zu Schneiden. Dem Küchenchef sei empfohlen, mal bei einem Berufskollegen Brasato zu konsumieren, damit er mit der passenden Konsistenz vertraut gemacht werden kann. Alles in Allem ein ausgesprochen enttäuschender Besuch in einem Gastronomiebetrieb, der einer Branche angehört, die in der heutigen Situation wenig zu lachen hat und deshalb mit vollem Engagement dabei sein sollte. Auch wenn das Lokal weit weg von der übrigen Zivilisation liegt, darf sich der Küchenchef deswegen noch lange nicht aufführen, als befinde er sich in einem rechtsfreien Raum. Preisangaben auf der Speisekarte sind sowohl für den Gast als auch für den Betrieb verbindlich. Willkürliches Abweichen widerspricht dem geltenden Recht.
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